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Spezialisten für Freizeit- und Schifffahrtsrecht auf den Balearen

DIE FREIZEITSCHIFFFAHRT SCHREITET WEITER VORAN

08/06/2020
DIE FREIZEITSCHIFFFAHRT SCHREITET WEITER VORAN

Seit heute sind wir in Phase 3 und somit ist unsere Referenzgebietseinheit nicht mehr die Insel, sondern die autonome Gemeinschaft der Balearen (Anhang der Orden des Gesundheitsministeriums SND/507/2020 des vergangenen 6.Juni).

Das bedeutet, wenn wir in Phase 2 bis zu 12 Meilen um jede Insel navigieren konnten, kann jetzt zwischen den verschiedenen Inseln der Balearen gefahren werden.

In der neuen Orden wird nichts über die Möglichkeit gesagt, zu anderen Gebietseinheiten zu navigieren, die sich in der selben Phase befinden. Daher ist es besser, auf die ausdrücklichen Regeln zu warten, die das Navigieren zwischen autonomen Gemeinschaften ermöglichen.

LVOF Abogados