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Spezialisten für Freizeit- und Schifffahrtsrecht auf den Balearen

HINWEIS FÜR DIE SEEFAHRER (15 Juni)

15/06/2020
HINWEIS FÜR DIE SEEFAHRER (15 Juni)

Ein weiterer Schritt in Richtung Freizeitsegeln ohne Einschränkungen.

Die Orden TMA / 419/2020 vom 18. Mai erlaubte nur die Einfahrt in spanische Häfen von Schiffen oder Sportbooten unter ausländischer Flagge, deren Aufenthaltshafen sich in Spanien befand oder die über professionelle Besatzungen verfügten.

Ab heute, Montag, 15. Juni, gemäß der Orden SND / 520/2020 vom 12. Juni, verschwindet diese Einschränkung. Im neuen Wortlaut von Artikel 3 der Orden vom Mai wurde der Verweis auf die Beschränkung für Schiffe und Sportboote gestrichen und nur für Kreuzfahrtschiffe beibehalten.

Ab heute haben alle Schiffe und Sportsboote unter ausländischer Flagge Zugang zu spanischen Häfen sowie die unter spanischer Flagge.