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Spezialisten für Freizeit- und Schifffahrtsrecht auf den Balearen

INFORMATIONSHINWEIS VOM 04-01-2021

04/01/2021
INFORMATIONSHINWEIS VOM 04-01-2021

 

INFORMATIONSHINWEIS VOM 04/01/2021

Mit der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten des Gesetzes 3/2020 verfügt die Autonome Regierung der Balearen bereits über die allgemeinen Haushaltspläne für das Jahr 2021.

Somit kennen die Charterunternehmen und Unternehmer bereits die neuen Beträge der Gebühren, die für die Genehmigungen der für die Charter bestimmten Boote gezahlt werden müssen, sowie zwei neu geschaffene Boote, die auf größeren Schiffslängen basieren.

Die neuen Beträge, die je nach Länge der Boote gezahlt werden müssen, sind folgende:

  • Vergnügungsboote bis 10 Meter: 51,72 €
  • Vergnügungsboote von mehr als 10 und bis zu 15 Metern: 103,52 €
  • Vergnügungsboote von mehr als 15 und bis zu 20 Metern: 155,23 €

Je nach Länge werden folgende neue Tarife erstellt:

  • Vergnügungsboote von mehr als 20 und bis zu 25 Metern: 232,84 €
  • Vergnügungsschiffe über 25 Meter: 349,26 €

Diese Beträge müssen mit den verantwortlichen Erklärungen bezahlt werden, die ab diesem Jahr 2021 präsentiert werden, die zuvor präsentierten und die zwei Jahre ab dem Anmeldetag gültig bleiben, müssen weder die neue Gebühr  noch die Differenz zwischen dem vorherigen und neuen Satz bezahlen.

 

Palma, den 4. Januar 2021