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Spezialisten für Freizeit- und Schifffahrtsrecht auf den Balearen

VORBEUGUNGSMASSNAHMEN BEI DEM CHARTER

14/07/2020
VORBEUGUNGSMASSNAHMEN BEI DEM CHARTER

 

VORBEUGUNGSMASSNAHMEN BEI DEM CHARTER

Gestern wurde der Beschluss der Ministerin für Gesundheit und Verbrauch vom 13. Juli 2020 veröffentlicht, in der konkrete Massnahmen zur Verhinderung der Ansteckung und Ausbreitung des Coronavirus festgelegt sind.

In Bezug auf den Seecharter, wird zusätzlich zur Einhaltung der allgemeinen Regeln der Reinigung und Desinfektion folgende Maßnahme festgelegt:

Bei dem touristischen oder Freizeit-Personenverkehr auf dem Seeweg, dürfen 75 % der Kapazität der geschlossenen  Decks und alle Passagierplätze der offenen Decks des Bootes genutzt werden. Wenn die Auslastung es erlaubt, wird die maximale Distanz zwischen den Passagieren angestrebt. Die Nutzung Maske ist für die Passagiere Pflicht.