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Spezialisten für Freizeit- und Schifffahrtsrecht auf den Balearen

Wichtige Information - Juni 1 - DIE VERGNÜGUNGSSCHIFFFAHRT GEHT EINEN SCHRITT NACH VORNE

02/06/2020
Wichtige Information - Juni 1 - DIE VERGNÜGUNGSSCHIFFFAHRT GEHT EINEN SCHRITT NACH VORNE

DIE VERGNÜGUNGSSCHIFFFAHRT GEHT EINEN SCHRITT NACH VORNE

Mit der Veröffentlichung der Orden SND/487/2020 ist die private Freizeitschifffahrt, ab dem 03.06.2020, an die neue Phase angepasst und der Charter auf den Balearen definitiv genehmigt.

Die Bedingungen, unter denen private und kommerzielle Freizeitschifffahrt während der PHASE 2 erlaubt ist, sind wie folgt:

• Wer sich in der selben Gebietseinheit befindet, in der das Boot festgemacht hat, kann navigieren. Im Fall der Balearen müssen wir nach Gebietseinheiten jeder einzelnen  Insel vorgehen.

• Die maximale Anzahl von Personen an Bord darf 75% der Angaben auf dem Seetüchtigkeitszeugnis nicht überschreiten, es sei denn, sie wohnen an der selben Adresse und auf keinen Fall mehr als 10 Personen.

• Man kann durch die angrenzenden Gewässer der Gebiete der Gebietsreferenzeinheit navigieren. Wenn wir unter "angrenzenden Gewässern" die Hoheitsgewässer und unter "Referenzgebietseinheit" die Insel verstehen, kann man um die gesamte Insel fahren, ohne sich mehr als 12 Meilen von der Küste zu entfernen.

• Man kann ein Boot und ein Jetski an Personen vermieten, die sich auf der Insel befinden (Referenzgebiet), wobei die selben Einschränkungen wie für die private Schifffahrt anzuwenden sind.

• Auf den Booten müssen Desinfektions- und Verstärkungsstandards für Gesundheit und Hygiene eingeführt werden.

Wenn wir zu Phase 3 übergehen, werden wir mit den allgemeinen Einschränkungen fahren, die sowohl territorial als auch hygienisch sind und dann zu diesem Zeitpunkt festgelegt werden.

 

LVOF Abogados


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