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Spezialisten für Freizeit- und Schifffahrtsrecht auf den Balearen

Eintritt in Phase 1: Möglichkeit der Freizeit-, privaten und kommerziellen Schifffahrt und deren Einschränkungen

10/05/2020
Eintritt in Phase 1: Möglichkeit der Freizeit-, privaten und kommerziellen Schifffahrt und deren Einschränkungen

 

Anlässlich des Eintritts in die Phase I, ab heute, ist die Freizeit-, private und kommerzielle Schifffahrt erneut zugelassen, wenn auch mit Einschränkungen.

Die Norm, die die Möglichkeit der Schifffahrt festlegt, ist die Verordnung TMA/400/2020 vom 9. Mai, die gestern, Sonntag, veröffentlicht wurde. Die in dieser neuen Verordnung enthaltenen Bedingungen lauten wie folgt:

  • Personen, die ihren Wohnsitz auf derselben Insel haben, auf der das Boot liegt, können segeln.
  • Sie darf 50% der in der Seetüchtigkeitsbescheinigung aufgeführten befugten Personen nicht überschreiten, es sei denn, es handelt sich um Personen, die an der selben Adresse wohnen. In diesem Fall kann die in der Bescheinigung angegebene Gesamtzahl der Personen an Bord gehen. Auf jeden Fall darf die Anzahl von zehn Personen an Bord nicht überschritten werden.
  • Die Eigner der Boote dürfen zu den Häfen fahren um den Zustand der Boote zu überprüfen, unabhängig von der Gemeinde, in der sie wohnen. (Die Bedingungen für den Zugang zu den Booten finden Sie in der vorherigen Veröffentlichung).
  • Es können Jet-Skis und Boote oder Sportboote gemietet werden, jedoch nur an Personen, die auf der Insel wohnen, auf der sich die Charterfirma oder der Unternehmer befindet.
  • Wenn Jet-Skis gemietet verden, kann nur eine Person auf das Jet-Ski gehen, es sei denn, es handelt sich um Personen, die an der selben Adresse wohnen. In diesem Fall kann die vom Hersteller festgelegte Anzahl von Personen verwendet werden.
  • Wenn Boote oder Sportboote gemietet werden, sind nur 50% der Personen, die das Schiffsfähigkeitszertifikat angibt, zugelassen, es sei denn, sie wohnen an der selben Adresse. Und auf jeden Fall, darf die Anzahl von 10 Personen nicht überschritten werden.
  • Die Desinfektion und Verschärfung der Gesundheits- und Hygienestandards muss auf Booten erfolgen.
  • Die Schifffahrt darf 12 Meilen vom Hafen oder der Anlegestelle, von der aus die Fahrt beginnt, nicht überschreiten.
  • Diese Beschränkungen können durch andere von den regionalen Behörden auferlegte Bedingungen ergänzt werden.

Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Normalität, aber leider bleibt es die gravierendste Einschränkung für Charterunternehmen, nämlich das Verbot internationaler Flüge.