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Spezialisten für Freizeit- und Schifffahrtsrecht auf den Balearen

LVOF Abogados über den Plan der Aufhebung der Ausgangssperre und das derzeitige Verbot der Freizeitschifffahrt

06/05/2020
LVOF Abogados über den Plan der Aufhebung der Ausgangssperre und das derzeitige Verbot der Freizeitschifffahrt

 

Am vergangenen Wochenende wurden die von der Dirección General de la Marina Mercante (Schiffbehörde) bereit gestellten Informationen, dass die private und kommerzielle Freizeitschifffahrt in Phase I akiviert wird, mit den von den zuständigen Behörden auferlegten Einschränkungen, veröffentlicht. In dem ergänzenden Vermerk derselben Schiffbehörde wurde klargestellt, dass dazu erforderlich ist, dass vorher Gesetzesänderungen vorzunehmen sind, die dies ermöglichen.

Bis zum heutigen Datum ist bis zur Besserung der Umstände die Freizeitschiffahrt daher weiterhin verboten, was sich in den von den Hafenverwaltungen veröffentlichten Anweisungen widerspiegelt.

In Übereinstimmung mit den Vorschriften 7/2020 vom 1. Mai des Vizepräsidenten von Ports de les Illes Balears:  bleibt das Verbot des Zugangs aller Schiffe, sowie Vergnügungs- und Charterboote in die abhängigen Häfen der Autonomen Region, unabhängig ihre Herkunft, das bedeutet die vollständige Einschränkung der Hafenschifffahrt dieser Schiffe, mit Ausnahme derjenigen, die für humanitäre, medizinische oder Notfallzwecke bestimmt sind, bestehen.

Wir müssen uns somit der regulatorischen Änderungen bewusst sein, die je nach Entwicklung der Pandemie auftreten können.